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Posted on: Februar 12th, 2018 by Nando

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (nachfolgend „Kunde“). Der Kunde erklärt sich bei der Erteilung des Auftrags mit der ausschließlichen Geltung unserer AGB einverstanden. Stillschweigen seitens STABILO, selbst in Kenntnis der abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden, stellt kein konkludentes Einverständnis mit den AGB des Kunden dar. Gegenüber Kaufleuten gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen der Parteien.

Sämtliche Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen (nachfolgend „Leistungen“) von STABILO erfolgen ausschließlich auf der Basis dieser AGB, soweit keine abweichenden Individualvereinbarungen vorliegen.

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Bestellungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder durch Auslieferung der Ware rechtsverbindlich. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstige technischen Daten sowie in Bezug genommene DIN-, VDE- oder sonstige betriebliche oder überbetriebliche Normen und Muster sind branchenübliche unverbindliche Näherungswerte. Auf keinen Fall stellen solche Angaben Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien dar. Abweichungen der bestellten oder gelieferten Ware von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material, Farbe und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Erfolgt die Warenlieferung bzw. Dienstleistungserbringung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss und erhöhen sich nach Zustandekommen des Vertrages die Lohn- oder Materialkosten oder die Preise unserer Lieferanten, sind wir berechtigt, den Vertragspreis entsprechend zu erhöhen.

Mehr- oder Minderlieferung bis +/- 10% der Bestellmenge bleibt aus technischen Gründen vorbehalten.

3. Produkthinweis

Für Druckfehler und Farbschwankungen zu den im Katalog abgebildeten Produkten übernehmen wir keine Haftung. Technische und optische Produktänderungen während der Kataloglaufzeit bleiben vorbehalten

4. Preise, Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk oder unseren Verkaufsbüros einschließlich Verladung im Werk oder unseren Verkaufsbüros, jedoch ausschließlich Verpackung, Versandkosten und Mehrwertsteuer, die der Kunde zu tragen hat.

Unsere Rechnungen sind grundsätzlich in € spesenfrei zu zahlen. Im Übrigen gelten die Zahlungsbedingungen der Auftragsbestätigung.

Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Stehen uns gegen den Kunden mehrere Forderungen zu, bestimmen wir (auch bei Einstellung in laufende Rechnung), auf welche Schuld die Zahlung verrechnet wird.

Schaltet der Kunde eine Zentralregulierungsgesellschaft ein, tritt der schuldbefreiende Rechnungsausgleich erst mit vollständiger Zahlungsgutschrift auf unserem Konto ein.

Eine Aufrechnung gegen unsere Forderung ist nur mit einer rechtskräftig festgestellten oder mit einer von uns ausdrücklich anerkannten Forderung zulässig. Das gleiche gilt entsprechend für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten an den in unseren Rechnungen genannten Beträgen. Im Hinblick auf von uns eingeklagte Zahlungsansprüche ist das Recht zur Erhebung einer Widerklage ausgeschlossen.

Gerät der Kunde in Höhe mindestens zweier Rechnungsbeträge in Verzug, so werden unsere sämtlichen Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. In diesem Fall sind wir ferner berechtigt, abweichend von zuvor getroffenen Vereinbarungen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Wir sind ferner berechtigt, ohne weitere Begründung von allen mit dem Kunden geschlossenen Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten und darüber hinaus Schadensersatz zu verlangen.

5. Lieferung

An uns unbekannte Firmen erfolgt die Lieferung erst nach Angabe entsprechender Referenzen oder gegen Vorauskasse. Die von uns genannten Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich.

Eine im Verzugsfall bestehende Schadensersatzhaftung ist auf eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Arbeitswoche der Verspätung in Höhe von 0,5% bis zur Höhe von insgesamt maximal 5% vom Wert der betroffenen (Teil-) Lieferung bzw. Leistung beschränkt. Gegenüber sonstigen Vertragspartnern ist im Verzugsfall die Schadensersatzhaftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Wir sind zu Teillieferungen in handelsüblicher Menge und bei entsprechender vorheriger Information auch zu vorzeitiger Lieferung berechtigt.

Die Abfertigung aller von uns zum Versand kommender Güter erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, letzteres auch dann, wenn frachtkostenfreie Lieferung vereinbart wurde. Bei beschädigten bzw. unvollständigen Warensendungen ist sofort nach Empfang eine Beweisaufnahme zu veranlassen. Mit der Übergabe der Ware an die mit der Beförderung Beauftragten, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware, sowie die Preisgefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn und soweit der Versand mit unseren eigenen Transportmitteln erfolgt. Dasselbe gilt für die Gefahr verzögerter Lieferung. Im Falle eines Annahmeverzugs sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern bzw. eigene Lagerkosten zu berechnen oder nach unserer Wahl pauschalierte Einlagerungskosten in Höhe von 1% des Verkaufswertes der Produkte pro angebrochener Arbeitswoche des Annahmeverzugs zu fordern. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen. Versandvorschriften des Kunden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Andernfalls behalten wir uns die Versendung nach eigenem Ermessen vor.

6. Höhere Gewalt

Lieferungen und Leistungen, die infolge höherer Gewalt oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände unterbleiben oder sich verzögern, die bei uns oder unseren Lieferanten eintreten, berechtigen uns, entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden deswegen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.

Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse in einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. In den Fällen einer für den Kunden unzumutbaren Lieferungsverzögerung ist auch dieser unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt. Liegt ein Lieferungs- oder Leistungsverzug vor, ist der Kunde nach Ablauf einer uns zu setzenden, angemessenen, mindestens 4-wöchigen, jedoch produktionsgerechten Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt hat in jedem Fall mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen. Beschränkt sich die Überschreitung auf einen Lieferungs- oder Leistungsteil, beschränkt sich auch das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil, wenn durch eine derartige Beschränkung des Rücktrittsrechts bei objektiver Beurteilung keine negativen Auswirkungen auf weitere Lieferungen/Leistungsteile unter diesem Vertrag entstehen.

Höhere Gewalt im Sinne dieser Klausel ist jedes betriebsfremde, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführte Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Betriebshäufigkeit vom Betriebsunternehmer in Kauf zu nehmen ist. Hierunter fallen insbesondere aber nicht ausschließlich Krieg, terroristische Anschläge, behördliche Anordnungen, Pandemien und Epidemien, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Verkehrs- bzw. sonstige konkret unvorhersehbare Hindernisse.

7. Verpackung, Marken, Schutzrechte

Der Kunde erkennt das geistige Eigentum von STABILO (Marken, Produktgestaltung, Designs, geheimes Know-how, Gebrauchsmuster und Patente) an. Sollte der Kunde, im Rahmen der ihm eingeräumten Möglichkeiten, unsere Marken insbesondere für Werbezwecke nutzten darf dadurch das Markenimage von STABILO nicht beeinträchtigt werden.

Die Änderung der Ausstattung unserer Ware und jede Art des Umpackens, wie z.B. Blistern, Skinnen usw. ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung zulässig. Wir haben das Recht, unsere Einwilligung zu befristen, auf bestimmte Waren und Verpackungen zu beschränken, von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängig zu machen und eine einmal erklärte Einwilligung für künftige Lieferungen zu widerrufen. Ausgenommen davon sind Sonderanfertigungen und alle Artikel mit Sonderaufdruck.

Für Schwan-STABILO Markenartikel:

Der Kunde ist nicht berechtigt, Marken zu verändern, über den Verkauf der Ware hinausgehend zu benutzen oder andere Marken/Zeichen auf der gelieferten Ware anzubringen.

Für Sonderanfertigungen und alle Artikel mit Sonderaufdruck:

Bei  Artikeln, die auf Wunsch des Kunden mit Zeichen des Kunden oder eines Dritten versehen werden , sichert der Kunde zu, dass er über die uneingeschränkten Nutzungsrechte verfügt. Machen Dritte dennoch Ansprüche geltend, so hat der Kunde uns in vollem Umfang von diesen Ansprüchen unverzüglich freizustellen.

8. Gewährleistung, Haftung

Für unsere Gewährleistung und sonstige Haftung wegen Lieferungs- oder Leistungsmängeln, einschließlich von Falschlieferungen oder -leistungen, gelten die im Folgenden angeführten Regelungen. Beanstandung unserer Lieferungen bzw. Leistungen, einschließlich von Falschlieferungen, sind uns unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware oder Erbringung der Leistung bzw. bei Vorliegen verdeckter Fehler, unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Entdeckung des Fehlers schriftlich mitzuteilen. Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig und/oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.

Werden die von uns gelieferten Gegenstände ohne unsere Mitwirkung repariert oder verändert oder wurden Gebrauchs- oder Lagerungsvorschriften und -empfehlungen nicht eingehalten oder beachtet, erlischt unsere Gewährleistungshaftung. Verwenden wir vom Kunden bereitgestellte Teile, haften wir nur für das Assembling und die von uns hergestellten Teile. Werden Erzeugnisse nach von Kunden erhaltenen Vorgaben, Rezepturen, Vorschriften, Markenzeichen, Verpackungsmaterial usw. und/oder Druckunterlagen hergestellt, haften wir nur für die Fertigung. Werden wir von Dritten haftungsrechtlich wegen Schäden in Anspruch genommen, die ihre Ursache nicht in unserem Fertigungsbereich, sondern in dem Kunden zuzurechnenden Bereich liegen, ist der Kunde verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen freizustellen.

Für Schäden, die durch Fremderzeugnisse verursacht wurden, beschränkt sich unsere Haftung zunächst auf die Abtretung der uns gegen den Zulieferer, Auftragsfertiger o.ä. zustehenden Ansprüche und es besteht nur eine subsidiäre Haftung.

Im Falle begründeter Mängelrügen hat der Kunde zunächst das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob in angemessener Zeit eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, üben wir nach eigenem Ermessen aus. Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuchs eine neuerliche Nacherfüllung nach eigener Wahl vorzunehmen.

Kommt es wiederum weder zu einer Nachbesserung, noch zu einer Ersatzlieferung, ist der Kunde zum Rücktritt oder zu – der Bedeutung des Mangels angemessener – Herabsetzung der Vergütung berechtigt. In allen Fällen begründeter Mängelrügen sind über den Anspruch auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung hinausgehende Ansprüche (z.B. Schadensersatz aus Gewährleistung oder wegen einer sonstigen Pflichtverletzung oder Delikt wegen Unmöglichkeit, Verspätung, Fehlschlagens oder Nichtvornahme der Nachbesserung oder Ersatzlieferung) beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Kunde hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

Handelt es sich um teilbare Lieferungen oder Leistungen oder betrifft der Mangel nur Teile einer funktionellen Einheit, beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat keinen Einfluss auf die Zahlungspflichten und -fristen. Erfüllt der Kunde seine Zahlungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, ruhen unsere vorstehend geregelten Pflichten bis zur Erfüllung der Zahlungspflicht. Im Falle begründeter Mängelrügen beschränkt sich unsere Haftung im Höchstfall auf den Wert der von uns gelieferten und beanstandeten Ware.

Die Gewährleistungs- bzw. Verjährungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate nach Gefahrübergang bzw. im Fall von Werkverträgen über unvertretbare Sachen ab der Abnahme, spätestens aber 24 Monate ab Auslieferung bzw. Leistungserbringung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 445 b BGB längere Fristen zwingend vorschreibt. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Fristen. Für Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, gilt die Gewährleistung nur für den im Einzelfall üblicherweise anzusetzenden Zeitraum. Der Kunde hat in jedem Fall nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung zustehender und künftiger Forderungen (gleich aus welchem Rechtsgrund, also auch einschließlich eventueller Wechselforderungen sowie von Dritten erworbener Forderungen). Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der jeweiligen Saldoforderung.

Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Verarbeitung oder Bearbeitung unserer Lieferung (mit anderen Lieferungen) Allein- oder Miteigentum, steht uns Eigentum in der Höhe zu, die dem Verhältnis unserer Lieferung zu den anderen verbundenen Sachen entspricht. Eine Verarbeitung oder Bearbeitung gemäß § 950 BGB erfolgt für uns, ohne dass wir daraus verpflichtet würden. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung oder Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. In Fällen einer Kollision dieser Klausel mit Klauseln der Lieferanten weiterer benutzter Einzelteile, erfolgt die Verarbeitung gemeinschaftlich für alle und richtet sich unser Anteil nach dem Verhältnis des Wertes unserer Lieferung zu den übrigen. Die Verwahrung hat in sämtlichen Fällen unentgeltlich zu erfolgen. Der Wert unserer Lieferung bestimmt sich nach unserem Leistungspreis einschließlich Mehrwertsteuer und ohne Skontoabzug. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

Bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehender Zahlungsansprüche aus der Geschäftsverbindung, ist eine Verwertung oder Sicherungsübereignung der von uns gelieferten bzw. in unserem Miteigentum stehenden Vorbehaltsware, untersagt. Weiterhin ist eine Weiterveräußerung untersagt, es sei denn, dass der Kunde die von uns gelieferte Vorbehaltsware zum Zweck der Weiterveräußerung erwirbt. In diesem Fall ist er widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs im eigenen Namen weiterzuveräußern, sofern die aus der Weiterveräußerung erwachsene Forderung abtretbar ist. Für den Fall einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt die sich aus der Weiterveräußerung ergebenden Forderungen, in Höhe des Werts der von uns gelieferten Vorbehaltsware, mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

Dies gilt auch für die Fälle, in denen nach den vorstehenden Beschränkungen eine Weiterveräußerung nicht zulässig war. Der Kunde ist nach der Abtretung widerruflich zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Insofern verpflichtet sich der Kunde, unverzüglich nach Aufforderung durch uns, Auskunft über die abgetretene Forderung und deren Schuldner zu erteilen, sowie alle zum selbständigen Einzug der abgetretenen Forderung erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Drittschuldner die Abtretung mitzuteilen. Wir sind ermächtigt, im Namen des Kunden den Drittschuldner von der Forderungsabtretung zu benachrichtigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

Eine Rücknahme der Vorbehaltsware ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu sehen. Letzteres gilt nur, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Wir sind nicht verpflichtet, vor der Rücknahme eine Nachfrist zu setzen. Übersteigen die uns aufgrund des Eigentumsvorbehalts zustehenden Sicherungen den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 20%, geben wir die Sicherungen auf Anforderung nach unserer Wahl insoweit frei.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

10. Abtretung

Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsverbindung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen.

11. Code of Conduct

Dem Kunden ist unser Code of Conduct in der jeweils aktuellen Fassung bekannt. Mit der Anerkennung des Codes of Conduct verpflichtet sich der Kunde, die dort statuierten Regelungen vollumfänglich einzuhalten.

Die aktuelle Version des Code of Conduct wird auf Anfrage gerne übermittelt und ist online abrufbar (https://www.schwan-stabilo.com/de/unternehmensgruppe/code-of-conduct)

Verstößt der Kunde gegen diese Vorgaben und hilft er dem Verstoß nicht innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist ab, sind wir berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist vom gesamten Vertrag zurückzutreten.

12. Verarbeitung von Daten und Datenschutz

Die für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten werden im zulässigen Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie weiterer einschlägiger Gesetze verarbeitet. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserem Informationsblatt zum Datenschutz (https://www.stabilo-promotion.com/datenschutz_neu/).

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Heroldsberg. Gerichtsstand ist Nürnberg. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch bei dem Gericht seines Geschäfts- bzw. Wohnsitzes zu verklagen. Für das Vertragsverhältnis gilt, insbesondere bei grenzüberschreitenden Lieferungen, deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14. Schlussbestimmungen

STABILO behält sich vor, diese AGB, soweit aus unserer Sicht erforderlich, zu ändern und/oder zu ergänzen und wird dem Kunden unverzüglich eine entsprechend modifizierte Version zur Verfügung stellen, die dann die vorliegende Fassung der AGB vollumfänglich ersetzt. Dies gilt entsprechend auch für die Vorgängerversion dieser AGB. Sämtliche zum Zeitpunkt der Übermittlung der modifizierten AGB seitens des Kunden bereits getätigten Bestellungen werden auf der Basis der Geltung der Vorgängerversion der jeweiligen AGB ausgeführt.

Sämtliche mündlich getroffenen Absprachen und Vereinbarungen zwischen STABILO und dem Kunden bedürfen zu ihrer rechtsverbindlichen Wirkung der Schriftform und der Bestätigung seitens STABILO. Schriftliche Benachrichtigungen können auch mittels Telefax, E-Mail oder in sonstiger Weise elektronisch übermittelt werden.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrags im Übrigen nicht. STABILO und der Kunde verpflichten sich für diesen Fall ausdrücklich, eine Regelung zu vereinbaren, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle von etwaigen Regelungslücken in diesen AGB.

 

Stand: April 2021